Bei der Förderung einer Einbruch- und Überfallmeldeanlage sowie von Gefahrenwarnanlagen und Sicherheitstechnik in Smart Home Anwendungen mit Einbruchmeldefunktion wird für Anträge ab dem 1. September 2021 zusätzlich eine Fachunternehmerbestätigung benötigt.
Die KfW informiert aktuell zum Thema Altersgerecht Umbauen – Kredit 159:
Aktualisierung des Merkblatts und der Anlage „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“
Das pdf zum Download.
Wichtiger Hinweis: Die Mittel für Investitionszuschüsse im Jahr 2021 sind schon seit Juni aufgebraucht. „Bereits durch die KfW erteilte Zusagen sind von einem Antragsstopp nicht berührt“, schreibt die Förderbank. Aufgrund der Bundestagswahl rechnet der GIH nicht damit, dass der Förderstopp noch im Jahr 2021 aufgehoben wird.