Unternehmen, die ihr Energieaudit aufgrund der Corona-Pandemie nicht fristgerecht durchführen können, werden nicht vom BAFA sanktioniert. Das BAFA wird im Rahmen seines Ermessensspielraums vielmehr von einem unverschuldeten Fristversäumnis ausgehen.
Unternehmen, die ihr Energieaudit Corona-bedingt nicht fristgerecht durchführen können, müssen ihr Energieaudit erst nach Beendigung der Krise nachholen. Eine proaktive Meldung einer Verzögerung an das BAFA ist nicht notwendig. Eine angemessene Frist zu Nachholung wird das BAFA auf seiner Website nach Überwindung der Corona-Krise bekannt geben. Während der Krise erfolgt keine Stichprobenkontrolle durch das BAFA.
Zudem betont Thorsten Herdan, Abteilungsleiter Energiepolitik – Wärme & Effizienz des BMWi: „Die Haushaltsmittel für unsere bestehenden Förderprogramme im Bereich Energieeffizienz und erneuerbare Energien bleiben unverändert gesichert. Hierzu zählt insbesondere die Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss, Kredit und Förderwettbewerb.“
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