Der Bundestag hat am 17. September 2020 den Entwurf der Bundesregierung zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung (19/22634) angenommen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Die Schwerpunkte der Reform sind der grundsätzliche Anspruch sowohl von Wohnungseigentümern als auch Mietern auf den Einbau einer Lademöglichkeit für ein Elektrofahrzeug, der barrierefreie Aus- und Umbau sowie Maßnahmen des Einbruchsschutzes und zum Glasfaseranschluss auf eigene Kosten. Die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage wird vereinfacht, vor allem für Maßnahmen, die zu nachhaltigen Kosteneinsparungen führen oder die Wohnanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzen. Die Rechte von Wohnungseigentümern werden erweitert, indem vor allem das Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen im Gesetz festgeschrieben und ein jährlicher Vermögensbericht des Verwalters eingeführt wird. Er soll über die wirtschaftliche Lage der Gemeinschaft Auskunft geben. Weitere Schwerpunkte betreffen die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
Die erforderlichen Mehrheiten in den WEG-Sitzungen für Beschlüsse zu baulichen Maßnahmen werden reduziert. So sind Sanierungen leichter möglich, da nicht einzelne Eigentümer Beschlüsse blockieren können. Bei Sanierungsmaßnahmen sollen in Zukunft nur dann alle Wohnungseigentümer die Kosten tragen, wenn die bauliche Veränderung mit zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen und der Hälfte der Miteigentumsanteile beschlossen wurde. Zudem gilt dies nur, wenn die bauliche Veränderung nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
Der GIH begrüßt die nun auf den Weg gebrachten Vereinfachungen. Somit kann durch schnellere Entscheidungen der durch die bisherige Rechtslage häufig zustande gekommene erhöhte Sanierungsbedarf angegangenen werden und die aktuell sehr niedrige WEG-Sanierungsquote gesteigert werden.
Quelle: Deutscher Bundestag