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Fachseminar – Die neue Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN

2. April, von 9:30 bis 12:45 Uhr
Ort: Online-Seminar über die moodle-Lernplattform
Anmeldung hier

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Bei der Förderung für Gebäude – sowohl beim Neubau wie bei der Sanierung – und für erneuerbare Energien
wurden 2023 und 2024 umfangreiche Änderungen eingeführt und Schwerpunkte neu gesetzt.  
2021 wurde eine Wahlfreiheit zwischen Kredit und Zuschuss eingeführt, diese wurde 2022 sowohl im Neubau wie
auch der Sanierung wieder eingeschränkt, außer bei Kommunen. Die Neubauförderung wurde komplett
umgestellt, Fördervoraussetzung war das Erreichen der NH-Klasse mit dem Qualitätssigel Nachhaltige Gebäude
QNG. Die Förderung von bestehenden Wohngebäuden wurde beim Einsatz von erneuerbaren Energien durch
Zuschüsse und zinsvergünstigte Darlehen angehoben auf bis zu 60 % der Investitionskosten, mit dem neuen
Bonus für serielles Sanieren auf bis zu 70%. Die Förderung von Nichtwohngebäuden im Bestand wurde 2023 auf
bis 1.000 €/m²NGF angehoben. Neu eingeführt wurde der Bonus für die Worst-Performing Buildings (WPB) von
10%-Punkten, wenn das Gebäude auf das Niveau EH40, EH55 oder EH70-EE saniert wird. Dieser ist mit dem EE-
und dem NH-Bonus kombinierbar. Der EE-Bonus wird neu gekoppelt an Lüftungsanlagen mit
Wärmerückgewinnung. Weiterhin ist die Baubegleitung bei Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden
verpflichtend und wird zudem mit 50% (bis zu 20.000 € je Gebäude) gefördert. Die Erstellung von
Energiekonzepten bei Nichtwohngebäuden – sowohl im Neubau wie bei der Sanierung – wird mit bis zu 8.000
Euro je Gebäude gefördert, sowohl für Kommunen, gemeinnützige Institutionen und KMUs.  

Die Heizungsförderung wird 2024 für Private auf bis zu 70% erhöht, einschließlich Einkommensbonus sowie
Klimageschwindigkeits-Bonus beim Austausch alter Öl-, Gas- oder Elektroheizungen. Die Ausrichtung ist stark auf
Wärmepumpen, innovative Heizungstechniken, EE-Hybrid sowie Wärme- und Gebäudenetze fokussiert. Die
technischen Anforderungen an die geförderten Anlagen sind verschärft worden. Die Förderquote bei Maßnahmen
in der Gebäudehülle und Anlagentechnik erhöht um 5%, wenn vorab ein Sanierungsfahrplan iSFP erstellt und
umgesetzt wird, Der Bund hat eine neue BEG-Zentralseite geschalten: www.energiewechsel.de/beg. Das
Förderprogramm wird von 12 auf 18 Mrd. EUR jährlich aufgestockt.

Im Vortrag von Klaus Lambrecht werden Sie einen umfassenden Überblick über die aktuellen Fördermöglichkeiten
für Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten und erfahren aus der Praxis heraus, was Sie konkret beachten
müssen, um Fördergelder sinnvoll zu nutzen.

Inhalte:

Bundesförderung effiziente Gebäude BEG und Klimafreundlicher Neubau KFN:
• Übersicht über die aktuellen BEG Förderprogramme für Wohn- und Nichtwohngebäude
• Neuerungen in der Förderung für Gebäude, Anlagentechnik, Erneuerbaren Energien und Nachhaltigkeit
• Nachweisverfahren und Anforderungen an die aktuellen KfW-Effizienzhaus Standards beim Neubau und
Komplettsanierung
• Was muss bei Erweiterungen oder Ausbauten beachtet werden? Was ändert sich 2025?
• Abgrenzung von Wohn- und Nichtwohngebäuden
• Unter welchen Bedingungen ist eine Kombination unterschiedlicher Förderprogramme möglich?
• Besonderheiten für kommunale Antragsteller
• Was ist besser: KfW, BAFA, L-Bank oder doch steuerliche Abschreibung?  
• Die eingeschränkte Wahlfreiheit: Kredit oder Zuschuss – Unterschiede bei Neubau und Sanierung
• Welche Nachweise müssen erbracht werden?
• Jung kauft Alt: neue Förderung von Familien mit Sanierungsabsicht
• Die neuen Anforderungen aus dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
• Das Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau KFN und Klimafreundlicher Neubau im
Niedrigpreissegment
• Die Welt der Boni: Welche Voraussetzungen gelten es für den WPB-, EE-, NH- und iSFP-Bonus?  
• Die neue Heizungsförderung mit Klimageschwindigkeits-Bonus und Einkommensbonus
• Baubegleitung und Einbindung von Energie-Effizienz-Expert:innen
• Den Sanierungsfahrplan im Rahmen der Förderung optimal einsetzen
• Geförderte Energieberatung Wohngebäude (www.bafa.de/ebw) und NWG (www.bafa.de/ebn)  
• Verfahrensabläufe, Optionen und Fristen bei BEG EM, BEG WG und BEG NWG – wann ist welcher Antrag
zu stellen? Welche Übergangsfristen gibt es?
• Was ist förderschädlich? Wo liegen die Fallen? Was darf ich nie versprechen?
• Navigationshilfen und FAQs
• Fragerunde

Seminarleitung:  

© ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner  •  Buchenweg 12   •   D-72108 Rottenburg   •    www.solaroffice.de  24/11      
Dipl.-Phys. Klaus Lambrecht

Partner der ECONSULT Lambrecht Jungmann Partner, Rottenburg und Stuttgart
Der Referent ist Autor des Kommentars „GEG 2024 im Bild“ im Rudolf Müller Verlag und des Fachbuchs „GEG
Navigator – Leitfaden zur rechtssicheren Ausstellung von Energieausweisen“ im BKI Verlag. Er gehört zu den
erfahrensten Dozenten zum Gebäudeenergiegesetz GEG und zu den Förderprogrammen.  
Er ist Mitglied des Gutachterteams beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK zur aktuellen
GEG-Novelle und in mehreren Forschungsprojekten zu GEG, EnSimiMaV, EnEV, Wärmegesetzen, Normung und
Förderprogrammen aktiv. Er ist akkreditierter Sachverständiger für die Bundesförderprogramme und seit 25
Jahren in der Energieplanung tätig. Sowohl als Dozent wie auch als Fachautor ist er mit der Thematik nicht nur
auf der wissenschaftlichen, sondern konkret auf der praktischen Ebene tief vertraut. Er hat für das
Umweltministerium Baden-Württemberg die Sanierungsfahrpläne gemeinsam mit dem ifeu-Institut entwickelt und
die „Studie zur Errichtung eines Qualitätskontrollsystems für Energieausweise“ für das Bundesbauministerium
erstellt. Zahlreiche Fachpublikationen und Lehrveranstaltungen, Lehraufträge an der Technischen Hochschule
Köln und der Hochschule Rottenburg. Leitung des Deutschen Energieberatertags www.energieberatertag.de.  
Weitere Infos unter www.solaroffice.de.  
Publikationen unter www.solaroffice.de/publikationen

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich an alle Energieberatenden.

Abschluss:
Teilnahmezertifikat

 

Zulassung und Anerkennung EnergieEffizienzExpertentenliste:

Anrechenbare Unterrichtseinheiten für die Eintragung bzw. Verlängerung des Eintrags in der Energie-Effizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes für die Veranstaltung vom 30.+31.07.2024:

  • Wohngebäude (WG): 4 Unterrichtseinheiten

  • Nichtwohngebäude (NWG): 4 Unterrichtseinheiten

  • Energieaudit DIN 16247/Contracting (BAFA): 4 Unterrichtseinheiten

Zur Verlängerung des Listeneintrages müssen alle drei Jahre insgesamt 24 Unterrichtseinheiten nachgewiesen werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

 

Organisatorisches und Arbeitsmittel:

Skript und Arbeitsunterlagen werden gestellt.

Unterrichtsform:
Online über die moodle-Platform

 

Details

Datum:
2. April
Zeit:
9:30 - 12:45
Veranstaltungkategorie:

Veranstaltungsort

Online-Seminar über die moodle-Lernplattform
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