LERNEN SIE DIE ZUKUNFT DES HEIZUNGS MARKTES KENNEN. Denn für jedes Unternehmen oder Mehrfamilienhaus gibt es die passende Hybridlösung bestehend aus Dachs und Wärmepumpe, kombinierbar mit zahlreichen anderen innovativen Systemkomponenten.…
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gerbäude (BEG), die zum 1. Januar in Kraft treten, veröffentlicht. Der Energieberatendenverband GIH hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Mit der neuen Förderung soll die Dekarbonisierung der Wärme- und Kältenetze unterstützt und beschleunigt werden. Dazu sollen Wärmenetze mit einem Anteil von min. 75 Prozent erneuerbarer Energie und Abwärme gebaut sowie bestehende Netze transformiert und ausgebaut werden. Nach Angaben des BMWK sollen bis 2026 rund 3 Milliarden Euro zur Verfügung stehen.
In der aktuellen volatilen politischen Situation mit einer Verknappung der Gasmenge, Lieferabhängigkeiten und steigenden Preisen, ist für Eigentümer und Mieter ungewiss, wie hoch die zusätzlichen Kosten in den nächsten Monaten sein werden. Eine Studie zeigt nun einen Zusammenhang zwischen Gebäuden mit einer schlechten Energieeffizienz und hohen Energiekosten für Verbraucher auf.
Wer für seine Immobilie eine Förderung beantragt, muss geduldig sein – sowohl für die Genehmigung des Antrags als auch für die Prüfung und Auszahlung sind die Wartezeiten teilweise erheblich. Der neu ins Leben gerufene Fördermonitor des Energieberaterverbands GIH sorgt für Transparenz und informiert Antragsteller und ihre Energieberatende über die derzeitigen Bearbeitungsdauern.
Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
Die heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegebene Reform der Gebäudeförderung weckt den Unmut des größten deutschen Energieberaterverbands GIH.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt der KfW im Programm Altersgerecht Umbauen für Maßnahmen zum Abbau von Barrieren 75 Millionen Euro zur Verfügung. Die Zuschüsse können bei der KfW beantragt werden.
Staatssekretär Dr. Rolf Bösinger im Bundesbauministerium (BMWSB) bestätigt zudem beim Branchenforum der VdZ als Wirtschaftsvereinigung der Heizungs- und Gebäudetechnikbranche die Neubauverschärfung zum EH 55 ab Januar 2023. Dies wurde nach GIH-Informationen hinter den Kulissen bereits wieder in Frage gestellt.
Der Bundestag hat am 3. Juni den Bundeshaushalt 2022 beschlossen. Dieser wird am 10. Juni im Bundesrat beraten und anschließend dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Sowohl die Zustimmung des Bundesrates als auch die Unterschrift des Bundespräsidenten gelten wohl als Formsache.