Am 08. September wurde im Bundestag der Gesetzesbeschluss zur Änderung des GEG (Gebäudeenergiegesetz) beschlossen. Dort sind einige Mindestanforderungen an die Gebäudeautomation im Nichtwohngebäude enthalten. Der Beitrag des Instituts für Gebäudetechnologie bietet eine ausführliche Analyse mit Handlungsempfehlungen.
Gebäudeenergiegesetz