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EU-Gebäuderichtline

Auf die Unterstützung kommt es an

16. März 2023

Das EU-Parlament hat sich auf Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs von Gebäuden sowie zur Steigerung der Renovierungsquote verständigt. Der Gesetzesentwurf, der noch im sogenannten Trilog mit Rat und Kommission abgestimmt werden muss, stellt hohe Anforderungen an Neubauten und Bestandsgebäude. Die Mitgliedsstaaten müssen nationale Renovierungspläne erarbeiten, die neben Maßnahmen auch Unterstützungsangebote enthalten sollen. Ob die ambitionierten Pläne praktisch umsetzbar sind, hängt aus Sicht des Energieberatendenverbands GIH wesentlich von deren Gestaltung ab.

„Das EU-Parlament scheint die klimatische Dringlichkeit der Sache erkannt zu haben und geht sie nun auf breiter Front an – ein starkes und wichtiges Zeichen“, so der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig mit Bezug auf die Tatsache, dass Gebäude EU-weit für rund 40 Prozent des Gesamtenergieverbrauchs verantwortlich sind. Man dürfe jedoch nicht außer Acht lassen, dass die angedachten Auflagen Bauherren und Eigentümer vor große Herausforderungen stellen. „Auch das hat die EU gesehen und den Mitgliedern für ihre nationalen Renovierungspläne entsprechende Hausaufgaben mit auf den Weg gegeben“, so Leppig weiter.

Aufgaben, bei deren Umsetzung sein Verband dem Gesetzgeber gerne behilflich sei. „Wir gehen davon aus, dass zur EU-konformen Klassifizierung der Gebäude sehr viele Energieausweise ausgestellt werden müssen und auch die von der EU ins Spiel gebrachten Informationsstellen gut ins Portfolio unserer geprüften Energieberatenden passen“, so Leppig.

Der GIH erkenne an, dass viele der vom EU-Parlament formulierten Anforderungen in den von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck kürzlich im Zusammenhang mit einem Werkstattbericht vorgestellten energiepolitischen Zukunftspläne bereits mitgedacht seien. „Mit der Abschaffung von Öl- und Gasheizungen sowie der Regelung, beim Heizen auf 65 Prozent erneuerbare Energien zu bestehen, ist die Bundesregierung bei den Maßnahmen auf einem guten Weg“, so Leppig. Bei den Unterstützungsangeboten, in denen Habeck die Sozialverträglichkeit ebenfalls schon thematisiert habe, müsse aber finanziell deutlich nachgelegt werden: „Nur ein Beispiel: Bei vielen wenig effizienten Gebäuden sollten einzelne energetische Maßnahmen genügen, um sie auf das von der EU geforderte höhere Niveau zu heben. Dies dürfte einen Run auf die über die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geförderten Einzelmaßnahmen auslösen“, prophezeit Leppig. Damit hier kein Verdruss über schnell geleerte Töpfe entstehe, sei es unbedingt notwendig, dass die Bundesregierung ihre jüngst reduzierte Förderpolitik wieder hochfahre – bei den BEG-Einzelmaßnahmen genauso wie für ambitionierte Gesamtsanierungen oder Neubauten: „Wenn der Gesetzgeber nicht bereit ist, hier in die Vollen zu gehen, wird es vielen Bürgerinnen und Bürgern schlichtweg nicht möglich sein, den Vorgaben der EU zu entsprechen.“

EU-Pressemitteilung vom 14. März: Parlament für klimaneutrale Gebäude bis 2050

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