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Bundesförderung effiziente Gebäude: Richtlinie, Zeitplan, Wichtiges für Energieberater

9. Juni 2022

Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen für seine Mitglieder ständig - so auch die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsklasse.

Vorbemerkung

Die aktuellen Förderrichtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) inklusive der technischen Mindestanforderungen (als Anlage der Richtlinien) vom 7. Dezember 2021 (gültig ab 1. Februar 2022) sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden (ältere Versionen finden sich direkt beim BMWK):

  • BEG Einzelmaßnahme (BEG EM)
  • BEG Wohngebäude (BEG WG)
  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Grundsätzliches

Das BAFA hat einen Erklärfilm zur Antragstellung BEG EM für Kunden erstellt.

Die BEG wird aufgeteilt in die BEG Wohngebäude (WG), BEG Nichtwohngebäude (NWG) und BEG Einzelmaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäude (EM).

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Förderungen für BEG WG und BEG NWG sowie die BEG EM in der Kreditvariante werden bei der KfW beantragt. Zuschüsse für BEG EM werden bei der BAFA beantragt.

Wichtig: Der Förderantrag ist bei der KfW und beim BAFA vor Vorhabensbeginn zu stellen. Planungs- und Beratungsleistungen, Genehmigungsverfahren für das Bauvorhaben sowie vorbereitende Maßnahmen wie Aufräum- und Abrissarbeiten dürfen bereits vor Antragstellung erbracht werden.

Darüber hinaus gibt es Änderungen bei der Antragstellung für die neue BEG beim BAFA. Energieeffizienzexperten müssen seit 1.1.2021 vor Antragstellung eine technische Projektbeschreibung (TPB) erstellen (Ausnahme: Einzelmaßnahmen an der Heizung und Heizungsoptimierung). Diese ist vergleichbar mit der BzA (Bestätigung zum Antrag der KfW). Bevor nach Abschluss der Bau- oder Sanierungsmaßnahmen der Verwendungsnachweis durch den Energieeffizienzexperten eingereicht wird, muss der Experte seit 1.1.21 einen technischen Projektnachweis (TPN) erstellen. Dieser weist den zweckentsprechenden Fördermitteleinsatz nach und ist vergleichbar mit der BnD (Bestätigung nach Durchführung der KfW). Beide Formulare – TPB und TPN – sind auf der Webseite des BAFA abrufbar. Als Zugangsdaten auf der BAFA-Webseite dienen die Zugangsdaten der Energieeffizienzexpertenliste.

Die gesamte BEG wurde von der Europäischen Kommission als beihilfefrei eingestuft. Das bedeutet, dass Sie als Energieberater in Ihren Förderanträgen keine für Beihilfen im Sinne des EU-Beihilferechts sonst notwendigen Angaben mehr tätigen müssen (u.a. sind somit auch bei Nichtwohngebäude weder De-Minimis-Erklärung noch Aufschlüsselung der Kosten im Hinblick auf Investitionsmehrkosten mehr notwendig). Auch Unternehmen können somit ohne Berücksichtigung des Behilferechts gefördert werden. Zudem entfällt künftig in allen Fällen eine beihilferechtliche Prüfung. Eine Kürzung der Förderung aus beihilferechtlichen Gründen ist im Rahmen der BEG ausgeschlossen.

Änderungen ab dem 20. April 2022

Am 20. April 2022 endete die Stufe 1 der BEG Neubauförderung. Anträge für Förderungen der EH/EG-Stufe 40, EH/EG-Stufe 40 EE und EH-Stufe 40 Plus sind nicht mehr möglich.

Am 21. April 2022 startete die Stufe 2, die bis zum 31. Dezember 2022 läuft und in der ausschließlich die EG/EH-Stufe 40 Nachhaltigkeit (NH) mit dem „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“ (QNG) gefördert wird. Zudem ist eine Förderung ausschließlich in den Kreditvarianten 261 und 263 möglich. Der Tilgungszuschuss beträgt 12,5 %. Es werden bei Neubauvorhaben zudem keine mit Gas betriebenen Wärmeerzeuger gefördert, sondern nur noch welche auf Basis Erneuerbarer Energien.

Ab Januar 2023 beginnt die Stufe 3 der BEG Neubauförderung unter dem Programmnamen „Klimafreundliches Bauen“. Der Fokus wird auf den Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus der Gebäude liegen. Details werden noch ausgearbeitet. Nach Verabschiedung des Haushalts wird es im Verlauf des Sommers voraussichtlich neue Informationen zu den Förderungen ab 2023 geben.

Es gibt eine Ausnahmeregelung für Betroffene des Hochwassers 2021: Bis einschließlich 30. Juni 2022 können die EH/EG-Stufen 40, 40 EE, 40 NH, 55, 55 EE sowie EH 55 NH und EH 40 Plus mit unveränderten Fördersätzen beantragt werden.

NH-Klasse und QNG

Ein Gebäude erreicht die NH-Klasse, wenn von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Plus“ oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium“ ausgestellt wurde. Ob das Anforderungsniveaus „Plus“ oder „Premium“ erreicht wird, hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit oder den Umfang der Förderung. Für die Vergabe des QNG muss eine Nachhaltigkeitsbewerbung auf der Grundlage eines registrierten Nachhaltigkeitsbewertungssystems durchgeführt werden und die erreichten Qualitäten durch eine oben erwähnte akkreditierte Zertifizierungsstelle überprüft werden. Das BMWSB listet registrierte Bewertungssysteme und akkreditierte Zertifizierungsstellen auf. Dort finden sich auch detaillierte Informationen.

Es kann nur eine QNG-Zertifizierung geben, wenn es auch eine entsprechende Siegelvariante gibt. Deshalb ist es wichtig, vor einer Antragstellung zu überprüfen, ob für das geplante Bauvorhaben eine Zertifizierung möglich ist. Derzeit gibt es nur Siegelvarianten für Wohngebäude (Neubau) sowie für Nichtwohngebäude, wenn es sich um Büro- und Verwaltungsgebäude oder Unterrichtsgebäude (Neubau und Komplettmodernisierung) handelt. Voraussichtlich ab Herbst 2022 wird es auch Siegelvarianten für andere Gebäude- und Maßnahmenarten geben. Aktuell ist noch in Klärung, wie und ob eine Förderung möglich ist, wenn ein Gebäude eine zertifizierbare und nicht zertifizierbare Nutzung aufweist.

Übersicht über die vorhandenen Zertifizierungsstellen und deren Bewertungssysteme sowie Gebäudetyp (Stand: 27. Mai 2022)
Zertifizierungsstelle Bewertungssysteme WG bis zu 5 WE WG ab 6 WE NWG
Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) DGNB System ✓ ✓ ✓
Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e.V. (NaWoh) Qualitätssiegel Nachhaltiger Wohnungsbau (NaWoh) x ✓ x
Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen GmbH (BiRN) Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnbau (BNK) ✓ x x
Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) x x ✓

Die Voraussetzungen für die Vergabe des QNG-Zertifikats finden sich im Handbuch des Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude. In der Anlage 3 des Handbuchs sind die Gebäudeanforderungen sowie Bewertungskriterien und Bewertungsmaßstäbe beschrieben. Weitere Informationen und Anlagen des Handbuchs finden sich im Informationsportal Nachhaltiges Bauen.

Wenn eine Zertifizierung angestrebt wird, beauftragt der Antragsteller (z.B. Bauherr) eine akkreditierte Zertifizierungsstelle für die Prüfung und Vergabe des QNG-Siegels. Bei der Antragstellung bestätigen die Energieeffizienz-Experten, dass die Mindestanforderungen der Effizienzstufe erfüllt werden und eine QNG-Zertifizierung geplant ist. Auf Nachfrage muss ein Nachweis über die geplante Zertifizierung erbracht werden können (z.B. über das sogenannte NH-Formular). Ein Nachhaltigkeitsexperte überprüft die Voraussetzungen, begleitet den Prozess und reicht die erforderlichen Nachweise bei der Zertifizierungsstelle ein. Es gibt keine bundesweiten Anforderungen an der Qualifikation der Nachhaltigkeitsexperten; allerdings können die Zertifizierungsstellen bestimmte Anforderungen stellen. Nach Abschluss des Bauvorhabens muss zum Verwendungsnachweis die erfolgreiche Erteilung des QNG-Zertifikats vorliegen. Die Energieeffizienz-Experten bestätigen, dass die NH-Klasse mit dem QNG erreicht wurde. Das QNG-Zertifikat können sie aber nicht ausstellen; das können nur die Zertifizierungsstellen. Nähere Informationen zu den Zertifizierungsstellen und Bewertungssysteme finden sich im Informationsportal Nachhaltiges Bauen.

Schulungen zum Nachhaltigkeitsexperten

Für Energieberater gibt es keine Pflicht zur Weiterbildung und es wird auch Seiten von des Bundes keine Liste mit registrierten Nachhaltigkeitsexperten geben. Nichtsdestotrotz entwickelt das BMWSB eine Schulung zum Nachhaltigkeitsberater, die voraussichtlich im September veröffentlicht wird. Der GIH wird dann dementsprechend ab Herbst Schulungen anbieten. Die Zertifizierungsstellen haben Listen eigener Nachhaltigkeitsexperten, die bei der Baubegleitung hinzugezogen werden können.

Übersicht über Fördersätze

Fördersätze BEG EM

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: bei allen Programmteilen 50 %
  • Gebäudehülle: 20 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
  • Anlagentechnik (außer Heizung): 20 %, Mindestinvestitionsvolumen 2.000 € brutto
  • Heizungsoptimierung: 20 %, Mindestinvestitionsvolumen 300 € brutto
  • iSFP-Bonus: zusätzlich 5 %

Fördersätze BEG EM Heizung

  • Gas-Brennwertheizung („Renewable Ready“): 20 %
  • Gas-Hybridheizung: 30 %
  • Solarkollektoranlagen: 30 % oder ertragsabhängig
  • Biomasseheizungen, Wärmepumpen, innovative Heiztechnik auf Basis EE, EE-Hybride: 35 %
  • Gebäudenetz und Anschluss (mind. 25 % EE: 30 %; mind. 55 % EE: 35 %)
  • Austausch von Ölheizung: plus 10 %
  • Innovationsbonus Biomasse (Feinstaubbonus): zusätzlich 5 % unter Einhaltung eines Emissionsgrenzwertes für Feinstaub von max. 2,5 mg/m³
  • Mindestinvestitionsvolumen: 2.000 € brutto

Fördersätze BEG WG – Neubau

  • Effizienzhaus 40 NH: 12,5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
  • Hinweis: Zertifizierungsgebühren der Zertifizierungsstellen sind nicht förderfähig

Nur für Betroffene des Hochwassers 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022:

  • Effizienzhaus 55: 15 %
  • Effizienzhaus 40: 20 %
  • Effizienzhaus 40 Plus: 25 %
  • EE-Klasse: plus 2,5 %
  • NH-Klasse: plus 2,5 %
  • Förderkombination von EE- und NH-Klasse nicht möglich

Fördersätze BEG WG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzhaus Denkmal: 25 %
  • Effizienzhaus 100: 27,5 %
  • Effizienzhaus 85: 30 %
  • Effizienzhaus 70: 35 %
  • Effizienzhaus 55: 40 %
  • Effizienzhaus 40: 45 %
  • iSFP-Bonus: plus 5 %
  • EE-Klasse: plus 5 %
  • NH-Klasse: bei Sanierung nicht vorhanden
  • iSFP-Bonus und EE-Klasse kumulierbar

Fördersätze BEG NWG – Neubau

  • Effizienzgebäude 40 NH: 12,5 %
  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Nachhaltigkeitszertifizierung: 50 %
  • Hinweis: Zertifizierungsgebühren der Zertifizierungsstellen sind nicht förderfähig

Nur für Betroffene des Hochwassers 2021 bis einschließlich 30. Juni 2022:

  • Effizienzgebäude 55: 15 %
  • Effizienzgebäude 40: 20 %
  • EE-Klasse: + 2,5
  • NH-Klasse: + 2,5 %
  • Förderkombination von EE- und NH-Klasse nicht möglich

Fördersätze BEG NWG – Sanierung

  • Energetische Fachplanung und Baubegleitung: 50 %
  • Effizienzgebäude Denkmal: 25 %
  • Effizienzgebäude 100: 27,5 %
  • Effizienzgebäude 85: fehlt, für NWG nicht vorgesehen
  • Effizienzgebäude 70: 35 %
  • Effizienzgebäude 55: 40 %
  • Effizienzgebäude 40: 45 %.
  • EE- oder NH-Klasse: + 5 %
  • Förderkombination von EE- und NH-Klasse ist nicht möglich

KfW-Produkte ab 21. April 2022

Nach dem Förderstopp der Neubauförderung im Januar und den geänderten Bestimmungen seit dem 21. April, hat sich auch das Angebot der KfW-Produkte verändert. Nachfolgend sind aktuell beantragbare Produkte in der Bundesförderung für effiziente Gebäude aufgeführt.

BEG WG Kredit Effizienzhaus (261)

Es wird nur der Neubau oder Ersterwerb eines Effizienzhauses der Stufe 40 NH mit QNG-Zertifizierung gefördert.

Ausschließlich für Betroffene des Hochwassers 2021 ist befristet bis einschließlich 30. Juni 2022 eine Förderung der Effizienzhaus-Stufen 40, 40 EE, 40 Plus, 55, 55EE und 55 NH möglich.

Infoblatt BEG Wohngebäude Kredit Effizienzhaus (261)

BEG WG Kredit Einzelmaßnahmen (262)

Förderung von einzelnen energetischen Maßnahmen bei bestehenden Gebäuden. Es müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt werden, die im Merkblatt aufgeführt sind.

Infoblatt BEG Wohngebäude Kredit Einzelmaßnahmen (262)

BEG WG Zuschuss (461)

Förderung für Komplettsanierung zum Effizienzhaus.

Infoblatt BEG Wohngebäude Zuschuss Effizienzhaus (461)

BEG NWG Kredit (263)

Förderung von Neubauten für die Effizienz­gebäude-Stufe 40 NH mit QNG-Zertifizierung. Eine Antragstellung ist nur möglich, wenn für das geplante Gebäude auch eine Siegelvariante des QNG existiert und es eine Zertifizierungsstelle gibt. Aktuell trifft das auf Büro-/Verwaltungsgebäude und Unterrichtsgebäude wie Schulen und Kitas zu.

Ausschließlich für Betroffene des Hochwassers 2021 ist befristet bis einschließlich 30. Juni 2022 eine Förderung der Effizienzgebäude-Stufen 40, 40 EE, 40 Plus, 55, 55EE und 55 NH möglich.

Infoblatt BEG Nichtwohngebäude Kredit (263)

BEG NWG Zuschuss (463)

Förderung für Komplettsanierung von Effizienzgebäuden.

Infoblatt BEG Nichtwohngebäude Zuschuss (463)

Zuschuss Brennstoffzelle (433)

Zuschuss für den Einbau in neue oder bestehende Gebäude und für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Merkblatt Zuschuss Brennstoffzelle, inklusive Richtlinien (433)

Ausgelaufene Programme

Folgende Förderprodukte können nicht mehr beantragt werden:

  • Energieeffizient Bauen (153)
  • Energieeffizient Sanieren – Kredit (151, 152)
  • Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
  • Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)
  • Energieeffizient Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (276, 277, 278)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (217, 218)
  • Energieeffizient Bauen und Sanieren (219, 220)

Förderrichtlinien und technische Mindestanforderungen

Die Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurden zuletzt im Dezember 2021 überarbeitet (gültig ab 1. Februar 2022) und sind im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die technischen Mindestanforderungen sind in den Richtlinien als Anlage aufgeführt.

  • BEG Einzelmaßnahme (BEG EM) – Stand Dezember 2021
  • BEG Wohngebäude (BEG WG) – Stand Dezember 2021
  • BEG Wohngebäude mit Änderungen zur vorherigen Version – Stand Dezember 2021
  • BEG Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Stand Dezember 2021
  • BEG Nichtwohngebäude mit Änderungen zur vorherigen Version – Stand Dezember 2021

FAQs

Auf der Seite des BMWK gibt es ausführliche FAQs, die laufend aktualisiert werden.

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