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Neue Bundesförderung BEG in den Startlöchern

30. September 2020

Alle investiven Förderprogramme im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allerdings soll nur ein Teil zum Jahresbeginn schon umgesetzt werden.

Umsetzungen zum Jahresanfang 2021

Zum Januar 2020 wird das Marktanreizprogramm (MAP), das von der BAFA durchgeführt wird, abgeschaltet. Es wird überführt in die BEG. Es sollen dann alle Einzelmaßnahmen (EM) mit Zuschussförderung über das BAFA abgewickelt werden. Neben den Anträgen für Heizungen mit Erneuerbaren Energien sind nun auch Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle und Lüftung über die BAFA zu beantragen. Neben den EM im Wohngebäudebereich werden dann wohl auch EM im Nichtwohngebäudebereich des BEGs umgesetzt.

Zuständig für die BEG soll die neue BAFA-Außenstelle in Weißwasser, Lausitz, sein. Dort werden gerade über 100 neue BAFA-Mitarbeiter geschult.

Geplant ist, dass das Antragsverfahren bei den derzeitigen KfW-Maßnahmen für Einzelmaßnahmen (EM) geändert werden soll: Der Auftrag an Handwerker soll erst nach Bewilligungsbescheid erteilt werden dürfen. Auf eigenes Risiko kann jedoch schon vor Bewilligung gestartet werden. Das bisherige KfW-Verfahren mit BzA und BnD könnte bei EM eingestellt werden.

Der Baubegleitungszuschuss soll im Antrag der Einzelmaßnahme mitbeantragt werden. Der GIH hat gefordert, dass dieser einheitlich bei 50 Prozent Förderung liegt.

Zudem ist geplant, dass die Heizungsförderung und Austauschprämie auch für Ölkessel gewährt wird, die derzeit noch der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen.

Zusätzlicher Bonus, wenn Einzelmaßnahme in iSFP vorschlagen wurde

Zudem soll zum Januar 2021 ebenfalls ein Bonus von vorrausichtlich fünf Prozent zusätzlich zu der Förderhöhe der Maßnahme ausgeschüttet werden, wenn diese Maßnahme Bestandteil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) war. Der Umsetzungszeitraum der Maßnahme nach iSFP-Durchführung soll maximal 15 Jahren sein.

Das bedeutet, dass die Förderung für Einzelmaßnahme mit iSFP 25 Prozent beträgt. Ein Höchstsatz von 50 Prozent wird sogar erreicht, wenn eine erneuerbare Heizung eingebaut (35 %), eine alte Ölheizung ersetzt (+ 10 %) wird und die Maßnahme als iSFP im Vorfeld empfohlen wurde. (+ 5 %)

Der GIH empfiehlt allen Mitgliedern, die noch nicht bei der BAFA gelistet sind, dies nachzuholen, da eine hohe Nachfrage nach iSFPs erwartet wird. Die Konditionen wurde im Februar zudem auf 80 Prozent Förderung deutlich erhöht.

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum zum Jahresanfang 2021 bei EM und wohl bei allen Programmteilen soll 24 Monate betragen. Er soll auf einfachen Antrag auf 48 Monate verlängert werden können.

Restliche Umsetzungen

Im Sommer 2021 sollen dann die restlichen Programmteile folgen. Dazu gehören:

  • Kreditförderung der Einzelmaßnahmen,
  • die Förderungen der Wohngebäude-Effizienzhäuser (BEG WG) und
  • die Förderungen der Nichtwohngebäude-Effizienzgebäude (BEG NWG)

Bei den Effizienzhäusern soll in der Sanierung die Förderung des 115er-Haus gestrichen werden. Um weitere Anreize für eine sehr ambitionierte Sanierungen zu schaffen, soll die Stufe  Effizienzhaus 40 mit einem noch höheren Fördersatz neu hinzukommen.

Das BMWi geht davon aus, dass diese Umsetzungen zum 1. Juli erfolgen kann.

Konditionen der BEG

Mittelausstattung

BMWi hat auf GIH-Anfrage mitgeteilt, dass es trotz teils sehr hoher Nachfrage nach den deutlich erhöhten Förderprogrammen keine Förderunterbrechung 2020 und 2021 geben soll.

Bekanntgabe der Details der BEG

Anfang Oktober möchte das BMWi die technischen Mindestanforderungen (TMAs) der BEG veröffentlichen. Das Ministerium plant, diese auch in Verbände-Veranstaltung zu erläutern. Dadurch können Energieberater abwägen – sofern möglich, wann die Sanierung beantragt werden soll.

Die Richtlinien der BEG liegen derzeit noch zur Prüfung bei der EU-Kommission. Nach Abschluss der Gespräche soll zuerst die BEG für Einzelmaßnahmen und erst in einem zweiten Schritt die BEG für die Effizienzhäuser der Wohn- und Nichtwohngebäude veröffentlicht werden. Der Zeitplan steht noch nicht fest, wird aber noch 2020 erwartet.

Anforderungen an die Zulassungen der Energieberater

Die derzeitigen Zulassungsanforderungen an die Energieberater bleiben wohl erstmals bestehen. Geplant ist, dass die vom GIH schon lange empfohlene vorhabensbezogene Unabhängigkeit (also der Energieberater, der berät, darf nicht am selben Objekt die handwerklichen Maßnahmen durchführen) für alle Förderteile gelten soll.

 

Hinweis: Diese Informationen sind exklusiv für GIH Mitglieder und sollen nicht weitergeleitet oder veröffentlicht werden. Sie sind ohne Gewähr, da sie nur mündlich vom BMWi in verschiedenen Veranstaltungen mitgeteilt wurden.

 

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