Der Bundestag hat am 18. Juni und der Bundesrat am 3. Juli das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgesegnet. Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 13. August tritt es zum 1. November in Kraft. Wichtige Änderungen für Energieberater sind die verbindliche Beratung bei bestimmten Anlässen, Zulassung von Meistern und Techniker für Energieausweis in Nichtwohngebäuden und Änderungen beim Berechnungsverfahren.
GIH-Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst
GIH-Pressemitteilung zum Gebäudeenergiegesetz: Viele Chancen verpasst
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.