Weiterbildung: EWärmeG Baden-Württemberg / Sanierungsfahrplan-BW
Seit 1. Juli 2015 ist das novellierte EWärmeG in Kraft. Das novellierte EWärmeG beinhaltet die Erhöhung des Pflichtanteils erneuerbarer Energien von 10 auf 15%. Aber auch erweiterte Möglichkeiten die Vorgaben zu erfüllen. Eine dieser Vorgaben ist der Sanierungsfahrplan-BW der anteilig zur Erfüllung des EWärmeG bei Heizungstausch herangezogen werden kann.
Seminarbeschreibung
In diesem Seminar erhalten Sie Grundlagen zum EWärmeG und Sanierungsfahrplan vermittelt, auch die dazugehörigen Verwaltungsvorschriften kommen nicht zu kurz. Zum Abschluss erstellen Sie einen Sanierungsfahrplan anhand eines Mustergebäudes.
Der erste Lehrgangstag ist am Vormittag noch geprägt von Gesetzestexten und Verordnungen, Auslegungen und Checklisten. Startet aber gleich nach der Mittagspause mit der Nachweisführung zur Erfüllung des EWärmeG gegenüber der untersten Baubehörde. Zum Abschluss des ersten Seminartags erfahren wir noch wie wir zum Zuschuss für die Erstellung eines Sanierungsfahrplans kommen und welche Informationen und Daten der Sanierungsfahrplan beinhaltet.
Zu Beginn des zweiten Seminartags werden die noch offene Fragen des Vortags beantwortet. Danach wird das Musterprojekt vorgestellt und wir beginnen mit der Ausarbeitung eines Sanierungsfahrplans für dieses Projekt. Wir haben ausreichend Zeit diesen SFP mit der gewohnten Software zu erstellen und auch die Ergebnisse zu besprechen.
Lernziel
Erweiterung und Festigung des Wissens rund um das EWärmeG und den Sanierungsfahrplan. Sicheres Erstellen eines geförderten Sanierungsfahrplans zur Nachweisführung EWärmeG, inkl. Beantragung der SFP Förderung und Erstellung der Verwendungsnachweise gegenüber der L-Bank. Verwendung des Sanierungsfahrplans als Privatgutachten.
Voraussetzung
eigener Laptop mit Beratungssoftware, und Tabellenkalkulation Excel
Förderung durch den Europäischen Sozialfonds
Dieser Lehrgang wird unterstützt durch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF-Fachkursförderung). Die Förderung gilt für Teilnehmer, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten. Die genauen Bedingungen finden Sie unter www.esf.de.
Anerkennung durch die Dena
Dieses 2-tägige Seminars wird im Rahmen der Rezertifizierung als Energieeffizienz-Experte für Förderprogramme des Bundes mit 16 Unterrichtseinheiten von der DENA anerkannt.
Auf einen Blick
1. Tag
- Grundlagen, begleitende Gesetze und Verordnungen
- Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)
- Frühstücks-Pause
- Erfüllungsoptionen und Ersatzmaßnahmen
- FAQ Fragen und Antworten
- Mittagspause
- Nachweisführung gegenüber Baubehörde
- EWärmeG Ecxel-Tool
- Kaffee-Pause
- Sanierungsfahrplanverordnung SFPVo
- Mustersanierungsfahrplan / Checklisten
- Förderrichtlinie Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg (FöRL-SFP)
2. Tag
- Zusammenfassung Vortag Fragen
- Vorstellung Projektgebäude
- Frühstücks-Pause
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Datengrundlage Projektgebäude
- Mittagspause
- Erstellung eines Sanierungsfahrplans, Datengrundlage Projektgebäude
- Kaffee-Pause
- Besprechung erstellter SFP
GIH Geschäftsstelle Baden-Württemberg
Elwertstr.10
70372 Stuttgart
Tel.:0711 794 885 99 – Fax: 0711 900 576 16
E-Mail: Wulff@gih-bw.de
Bürozeiten: Mo Di Fr 9-12:30 Uhr Do 9-17 Uhr
Europäischer Sozialfonds (ESF-Fachkursförderung)
Der Kurs Fachkraft für Differenzdruckmesstechnik wird durch den Europäischen Sozial Fonds gefördert. Über 50-jährige bekommen einen Zuschuss von 50 Prozent, unter 50-jährige einen Zuschuss von 30 Prozent. Die Förderung gilt für Teilnehmer, die in Baden-Württemberg leben oder arbeiten.
Antragsformulare schicken Sie bitte an kasse@gih-bw.de
Europaeischer_Sozialfonds.pdf
Teilnahmefragebogen_FB_Wirtschaft_150331.pdf
Zielgruppenabfrage_Fachkurse_ESF_2015.xlsm
2-tägige Veranstaltung
25. und 26. November
26. und 27. Januar
23. und 24. März
Mitglied: 749,70 € inkl MwSt. / Begleitung: 749,70 € inkl MwSt.
Nichtmitglied: 833,00 € inkl MwSt. / Begleitung Nichtmitglied: 833,00 € inkl MwSt.
Davon gehen für Teinehmer in Baden-Württemberg noch eine ESF Förderung von 30% bzw. für über 50-jährige 50% ab:
Sie zahlen als Mitglied dann 524,79 € / 374,85 € als Nichtmitglied 416,50 € / 583,10 €
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Prüfung zur ESF-Förderung
Dafür bitte die ESF Fragebögen vollständig ausgefüllt senden an kasse@gih-bw.de
Sie können sich ganz einfach online auf unserer Webseite anmelden.
Informationen über unsere Referenten finden Sie hier
Dieter Bindel