Durch die schrittweise Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Änderungen im dena-Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Die Änderungen gelten seit 4. Januar 2021. Die Listungen der Energieeffizienzexperten bleiben unverändert.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
- Die Kategorien Energieeffizient Bauen und Sanieren Wohn- und Nichtwohngebäude (KfW) werden entsprechend der BEG umbenannt in Effizienzhaus (KfW) bzw. Effizienzgebäude (KfW) und Einzelmaßnahmen.
- Die Energieberatung, bestehend aus den Unterkategorien „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude von Kommunen (BAFA)“ wir umbenannt in
Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (BAFA) bestehend aus den Unterkategorien „Energieaudit DIN 16247“ und „Energieberatung für Nichtwohngebäude DIN 18599“. - Datenschutzinformationen unter Ziffer 19 des Regelheftes wurden angepasst
- Mitgliedschaft im Netzwerk: Seit November 2020 können die Mitgliedschaften im Onlineformular im Benutzerkonto neu hinzugewählt bzw. abgewählt werden. In den meisten Fällen muss kein neuer Antrag an die dena gesendet werden. Die Änderungen der Mitgliedschaft muss rechtzeitig vor dem Ende des Beitragsjahres im System auswählt werden, damit die Änderungen bei der Rechnungstellung berücksichtigt werden können (siehe Ziffer 2 und Ziffer 10.4 im Regelheft).