Dass künftig Unternehmen aus dem „handwerksähnlichen Gewerbe“ Maßnahmen nicht nur durchführen, sondern deren Förderfähigkeit auch ohne Kompetenznachweis absegnen dürfen, stößt dem Energieberaterverband GIH äußerst sauer auf.
Sowohl bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) als auch den Förderprogrammen der KfW-Bank ist eine Baubegleitung mit anschließender Bestätigung durch einen unabhängigen Energieberater Voraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln (einzige Ausnahme: Heizanlagen in BEG). Entscheidet sich ein Hausbesitzer im Falle von Einzelmaßnahmen jedoch für die alternativ mögliche steuerliche Förderung, so genügt eine Bestätigung des durchführenden Fachbetriebs. „Bereits diese Situation empfinden wir als ungut“, sagt der GIH-Bundesvorsitzende Jürgen Leppig: „Es wird sich wohl kaum ein Fachbetrieb finden, der seiner eigenen Ausführung die Förderwürdigkeit abspricht.“
Der nun vorliegende Referentenentwurf zur Änderung der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes“ (ESanMV) treibt den Sachverhalt jedoch auf die Spitze: Laut ihm sollen im Falle eines Fenstertauschs nicht mehr nur Meisterbetriebe, sondern auch Monteursfirmen aus dem „handwerksähnlichen Gewerbe“ entsprechende Bescheinigungen ausstellen dürfen. „Damit wirft der Gesetzgeber bei der steuerlichen Förderung jeglichen vernünftigen Qualitätskontrollanspruch über Bord: Diese Firmen sind weder meisterpflichtig, noch müssen sie irgendeinen Kompetenznachweis führen. Alles, was sie brauchen, ist ein Gewerbeschein und die Fähigkeit, eine deutschsprachige Rechnung zu stellen. Ersterer ist übrigens für rund 20 Euro online beantragbar“, so Leppig über einen Markt, auf dem viele Unternehmen mit ungelernten Hilfskräften operieren.
„Vor diesem Hintergrund erneuern wir unsere Forderung nach einem durchgängigen Vier-Augen-Prinzip: Ein unabhängiger Energieberater plant, überprüft und bescheinigt Maßnahmen, ein Fachhandwerker führt diese aus – alles andere ist fahrlässig und dem Steuerzahler nicht zu vermitteln“, so Leppig. Zumal es zuhauf Studien gebe, laut denen die Sanierungsquote bzw. die Anzahl durchgeführter Maßnahmen deutlich steige, sobald ein Energieberater mit im Boot sei.
Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten
Weitere Details, Einzelfragen und Stellungnahme zur steuerlichen Förderung