Ob Kredit, Zuschuss oder über die Steuererklärung: Aktuelle Förderprogramme des Bundes sehen als Fördervoraussetzung eine wärmebrückenreduzierte und luftdichte Ausführung vor. Diese muss entsprechend nachgewiesen werden.
Energie-Effizienz-Experten und Ausführende bzw. Fachunternehmer können dabei auf Vorlagen des FLiB, die mit Unterstützung des GIHs erstellt wurden, zurückgreifen.