Mit dem Kabinettsbeschluss „Energieeffizienzfestlegungen für klimaneutrale Neu- und Erweiterungsbauten und Gebäudesanierungen des Bundes“ setzt die Bundesregierung Vorgaben aus dem Klimaschutzprogramm 2030 um.
Neubauten des Bundes müssen künftig mindestens 60 Prozent energieeffizienter sein als die gesetzlichen Anforderungen an den Neubau, Gebäudesanierungen mindestens 45 Prozent energieeffizienter. Auch Mietobjekte sind ab 2025 bei Vertragsdauern von über 15 Jahren betroffen.
Die Energieeffizienz-Sanierungen sollen gemeinsam mit ohnehin anstehenden Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt werden. Gleichzeitig werden Ziele vorgegeben, um Klimaneutralität im Bereich Gebäude bis 2045 zu erreichen.
Der Geltungsbereich dieser Festlegungen umfasst Neu- und Bestandsgebäude der mittelbaren und unmittelbaren Bundesverwaltung (Bundesministerien, Bundesämter und Bundesanstalten) sowie für Gebäude, die vom Bund privat angemietet oder im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften beschafft worden sind.
Quellen: Die Bundesregierung – Vorbild für klimaneutrale Gebäude / re!source Stiftung: Bund legt Energieeffizienzregeln für eigene Gebäude vor