Im Gesetzesentwurf werden neue Marktbarieren für die Neuerrichtung und den Weiterbetrieb ausgeförderter kleinerer Solarstrom-Dächer (Ü20-Anlagen) geschaffen. Im gleichen Zuge werden jedoch bereits bestehende Hürden für die dezentrale Sektorenkopplung, für solare Quartierskonzepte und für den Mieterstrom nicht abgebaut.
Im gemeinsamen Verbändeappell fordern die unterzeichnenden Verbände deshalb folgende Nachbesserungen am Gesetzesentwurf:
- Keine EEG-Umlage auf solaren Eigenverbrauch < 30 kWp
Um den EU-Vorgaben zu entsprechen, sollte die Bagatellgrenze für die Entrichtung einer anteiligen EEG-Umlage auf 30 kWp erhöht werden, gleichermaßen bei Neuanlagen wie auch bei Ü20-Anlagen. Eine gesonderte Stromverbrauchsgrenze (EEG 2017: 10 MWh) ist dabei nicht notwendig und sollte gestrichen werden. - Eigenversorgung von der Personenidentität entkoppeln
Um den EU-Vorgaben zu entsprechen, sollte die Bagatellgrenze für die Entrichtung einer anteiligen EEG-Umlage auf 30 kWp erhöht werden, gleichermaßen bei Neuanlagen wie auch bei Ü20-Anlagen. Eine gesonderte Stromverbrauchsgrenze (EEG 2017: 10 MWh) ist dabei nicht notwendig und sollte gestrichen werden. - Kein Pflichteinbau von Smart Metern für Neu- u. Bestandsanlagen unterhalb von 7 kWp
Im Gesetzesentwurf ist die Einbeziehung solarer Kleinstanlagen ab 1 kWp in die Smart Meter-Pflicht vorgesehen. Da dies nach dem Stand der Wissenschaft keinen netztechnischen Vorteil erbringt, sondern unverhältnismäßige Kosten erzeugt, plädieren die Verbände dafür, die Bagatellgrenze für den Einbau intelligenter Messsysteme nicht von 7 kWp auf 1 kWp abzusenken. - Beibehaltung der 70 %-Regel für Anlagen bis 30 kWp (Spitzenkappung)
Geplant ist zudem der Pflichteinbau einer stufenweisen Fernsteuerbarkeit für PV-Neuanlagen ab einer installierten Leistung von 1 kWp und die Umrüstpflicht für Bestandsanlagen ab 15 kWp. Dies verursacht unverhältnismäßige Betriebs- und Nachrüstkosten für die Anlagenbetreiber und könnte zu einer Reduzierung des PV-Zubaus führen. Die im aktuellen EEG gewährte Option zur 70 % – Spitzenkappung für Neu- und Bestandsanlagen bis zu einer PV-Leistung von 30 kWp sollte deshalb erhalten bleiben.
Gesamten Verbändeappell als PDF
Neben dem Verbändeappell unterstützt der GIH zudem den offenen Brief des Bundesverband Solarwirtschaft an die Politik zum Entwurf des EEG 2021. Darin wird unter anderem die Aufstockung des Photovoltaik-Zielkorridors auf jährlich mindestens 10 Gigawatt, sowie die Gewährung von Marktprämien bzw. Vergütung für Solarstrom aus neuen Solardächern bis zu einer Leistung von 1 Megawatt ohne Auktionsbarriere im EEG 2021 gefordert.
Offener Brief an die Politik zum Entwurf des EEG 2021