Änderungen für Wohngebäude:
Energieeffizient Sanieren – Kredit (152) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Seit 01.01.2020 wird die Heizungsförderung für Einzelmaßnahmen nahezu komplett vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) übernommen.
Nicht mehr von der KfW gefördert werden:
– Öl-Brennwertkesseln, ölbetriebenen Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Ölhybridheizungen, reine Gas-Brennwert-Heizungen, ergänzende Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Einzelmaßnahme)
– Heizungspaket, Lüftungspaket (Maßnahmenpaket)
Energieeffizient Sanieren – Kredit (151) und Energieeffizient Sanieren – Zuschuss (430)
Seit 01.01.2020 werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl bei der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus nicht mehr gefördert. Für die energetische Berechnung zum KfW-Effizienzhaus kann ein nicht förderfähiger Wärmeerzeuger weiterhin berücksichtigt werden.
Energieeffizient Bauen Kredit (153)
Auch beim Neubau eines KfW-Effizienzhauses wird seit 01.01.2020 keine Förderung mehr für Öl-Heizungen vergeben.
Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)
Kombinierte Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien und Öl werden seit 01.01.2020 nicht mehr gefördert.
Ergänzend zum BAFA-Zuschuss werden weiterhin gefördert:
– Solarthermie-Anlagen
– Biomasse-Anlagen (Pellet & Holzvergaser)
– Wärmepumpen
– Gas-Brennwertheizungen (in Kombination mit einer Heizung auf Basis erneuerbarer Energien)
Weiterhin von der KfW gefördert werden:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken
- Erneuerung der Fenster und Außentüren
- Erstanschluss an Nah- oder Fernwärme
- Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage
- Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
Ebenso gibt es keine Änderungen der Förderung für Brennstoffzellen (433) und für die Baubegleitung (431).
Änderungen für Nichtwohngebäude:
Sanierung und Einzelmaßnahmen: IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (218), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (219) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (277/278)
Die Kosten für Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) und Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z. B. Öl-Brennwertkessel) sind seit 01.01.2020 nicht mehr förderfähig.
Neubau: IKK – Energieeffizient Bauen und Sanieren (217), IKU – Energieeffizient Bauen und Sanieren (220) und KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (276)
Auch beim Neubau von KfW-Effizienzgebäuden darf seit 01.01.2020 generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl eingesetzt werden. Dies gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z. B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.
>> Weitere Informationen der KfW
GIH Zusammenfassung der Förderprogramme des Bundes seit Januar 2020
Zu den Änderungen des BAFA-Marktanreizprogramms
Alle Angaben ohne Gewähr