Die KfW informiert aktuell über Klarstellungen und Präzisierungen im Kreditprodukt 295. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1.Dezember 2020 bei der KfW eingehen.
Folgendes ist neu:
- Konkretisierungen im Merkblatt bezüglich der Förderausschlüsse insbesondere hinsichtlich verwendeter Kältemittel in Kälte- und Klimaanlagen
- Anpassungen der Mindestanforderungen Modul 1: Querschnittstechnologien, Modul 2: erneuerbare Energien, Modul 3: Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software, Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Konkretisierung der Anforderungen an Anlagen innerhalb Modul 2
- Anpassung der Kohlenstoffdioxid-Faktoren
- Klarstellungen auf dem Infoblatt Investitionsmehrkosten
- Konkretisierung hinsichtlich der Ermittlung des Betriebsgewinns
Zudem sind folgende optimierte Dokumente ab Dezember verbindlich anzuwenden:
- verbindliches Formular Einsparkonzept zu Modul 4
- Liste der technischen FAQ
- Datenerfassungsblatt zu Modul 2.
Alle aktualisierten Dokumente können im KfW-Partnerportal heruntergeladen werden.