Nach der Verbändeanhörung im Sommer 2021 wurde der Entwurf der Förderrichtlinie vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht.
Das Öko-Zentrum NRW gibt einen Überblick wie mit dem neuen Förderprogramm die Dekarbonisierung der Wärme- und Kältenetze in Deutschland beschleunigt werden soll:
Der Entwurf sieht erstmalig eine Förderung erneuerbarer und klimaneutraler Wärmeerzeugung sowie der zum physischen Ausbau der Wärmenetze notwendigen Infrastruktur vor. Innerhalb der geplanten Laufzeit der BEW von sechs Jahren sollen pro Jahr die Installation von 400 MW erneuerbarer Wärmeerzeugungsleistung und Gesamtinvestitionen in Höhe von 690 Mio. Euro angereizt werden.
Die Bundesförderung effiziente Wärmenetze besteht in der Entwurfsfassung aus den folgenden drei Modulen:
Modul 1: Transformationspläne und Machbarkeitsstudien
Die Erstellung von Transformationsplänen zur Dekarbonisierung bestehender Netze bis 2045 und von Machbarkeitsstudien zur Errichtung neuer Wärmenetze mit einem Anteil erneuerbarer und klimaneutraler Wärmenetze von mind. 75 % wird mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert. Dabei können Planungsleistungen nach HOAI mitgefördert werden. Die maximale Fördersumme ist auf 600.000 Euro begrenzt.
Dabei gelten für Transformationspläne und Machbarkeitsstudien umfangreiche Mindestanforderungen, die in den Punkten 4.1.1 und 4.1.2 der Richtlinie beschrieben sind. Diese umfassen beispielsweise Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Biomasse, Mindestinhalte und potenzielle Entwicklungspfade der zu fördernden Wärmenetze.
Modul 2: Systemische Förderung
Die Umsetzungsförderung umfasst den Neubau von Wärmenetzen, die zu mindestens 75 % mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden, sowie die Transformation von Bestandsinfrastrukturen zu
treibhausgasneutralen Wärmenetzen. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Transformationsplan oder Machbarkeitsstudie vorliegt.
Die Förderung beträgt 40 % der förderfähigen Kosten und ist bis zu einem Betrag von 50 Mio. Euro im Sinne des Beihilferechts notifizierungsfrei. Für Solarthermieanlagen sowie Wärmepumen in Wärmenetzen ist zudem eine Betriebskostenförderung möglich, die über die ersten 10 Jahre des Betriebs gewährt wird.
Modul 3: Einzelmaßnahmen
Neben der Neuerrichtung von Wärmenetzen oder der systemischen Transformation von Bestandswärmenetzen können auch schnell umsetzbare Maßnahmen in Wärmenetzen als Einzelmaßnahmen
gefördert werden. Dazu gehören beispielsweise Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomassekessel, Wärmespeicher und Wärmeübergabestationen.
Bei Einzelmaßnahmen beträgt die Förderquote ebenfalls 40 % und die Notifizierungsgrenze liegt ebenfalls bei 50 Mio. Euro.
Abgrenzung zur Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG)
In der BEW werden ausschließlich solche Netze gefördert, die mehr als 16 Gebäude oder mehr als 100 Wohneinheiten umfassen. Kleinere Netze können in der Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) als Gebäudenetz gefördert werden.