Was bezweckt werden soll, liegt auf der Hand: Jetzt gebaute 55er-Häuser werden vermutlich in den kommenden Jahrzehnten nur genutzt, energetisch aber nicht weiter aufgerüstet, da es wirtschaftlich nicht sinnvoll ist. Um die Klimavorgaben der EU zu erfüllen, muss im Neubaubereich aber möglichst schnell der Sprung auf die Effizienzstufe 40 geschafft werden.
„Den energiepolitischen Ansatz sind wir gerne bereit zu unterschreiben. Allerdings stellt uns das plötzlich vorgelegte Tempo vor massive Probleme: Eine Förderung, die erst im Juli 2021 ins Leben gerufen wurde, zum Februar 2022 schon wieder einzustellen, lässt alle üblichen Planungshorizonte außer Acht“, bemängelt Leppig. Mit Blick auf die neue Förderung seien seit Sommer des vergangenen Jahres viele Bauherren in Richtung des damals politisch noch salonfähigen 55-er Standards beraten worden.
Nicht wenige Bauherren werden daher umplanen müssen. Dies bedeutet: Entweder mehr Zeit und Geld in die Hand nehmen und mit Hilfe der Energieexperten rasch auf den 40-er-Standard zielen oder aber auf staatliche Unterstützung verzichten, energetische Ambitionen zurückschrauben und nur die gesetzlichen Mindestanforderungen umsetzen, die aktuell in etwa dem Effizienzhausstandard 70 entsprechen. „Es wird vermehrt Fälle geben, in denen die schnelle Streichung der Mittel zu energetisch schwächeren Lösungen führt“, prognostiziert der in der Beratung erfahrene Leppig.
Das größte Problem sieht der GIH jedoch darin, dass die häufigen und kurzfristigen Änderungen in der Förderlandschaft jeglichen Glauben an die Verlässlichkeit unterminieren: „Bauherren und Planer werden demotiviert, langfristige Projekte zu starten. Energieberater leiden zudem unter Glaubwürdigkeitsverlust und müssen begonnene Projekte wieder überarbeiten. Der aktuelle Schlingerkurs führt also zu Problemen, Frust und wirtschaftlichen Schäden. Was wir brauchen sind verlässliche und langfristig gedachte Förderbedingungen, die von vornherein geeignet sind, verbindliche Einsparziele zu erreichen“, so Leppig.
Der GIH-Vorsitzende hält daher zwei Dinge für unbedingt geboten: „Um bereits begonnene Projekte nicht zu gefährden, sollte als Frist für die 55-er-Förderung nicht der Zeitpunkt der Stellung des Förderantrags, sondern der des Bauantrags gelten – dies würde in laufenden Projekten für die notwendige Luft sorgen. Außerdem sollte der Gesetzgeber garantieren, dass die neuen Förderbedingungen verlässlich sind und über einen langen Zeitraum gültig bleiben.“
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