Im Falle eines Hauskaufs muss der neue Besitzer den Energieausweis seiner Wohnimmobilie mit einem Energieberater besprechen. Aber auch bei umfangreichen Sanierungen, bei denen Berechnungen für das ganze Gebäude stattfinden, wird der Gang zum Experten obligatorisch. Der hinzugezogene Berater muss in beiden Fällen als Aussteller von Energieausweisen zugelassen sein und das Angebot muss kostenlos über allgemein zugängliche Quellen zur Verfügung stehen.
Der GIH hat als Deutschlands größter Energieberaterverband umgehend reagiert und unter https://geg-beratung.de/ ein Internetportal ins Leben gerufen, das die neuen Pflichten kurz und prägnant erläutert und dem Nutzer eine schnelle Suche nach entsprechenden Beratungsangeboten in seiner Nähe ermöglicht. „Viele unserer auf hohem Niveau ausgebildeten Mitglieder sind dort bereits registriert und täglich kommen neue hinzu“, so der Verbandsvorsitzende Jürgen Leppig.
Dass viele Berater dieses im Gesetz in Umfang, Länge und Ort nicht geregelte Gespräch kostenlos anbieten, hat einen guten Grund: „Da Kurzberatungen oft der Einstieg in größere Vorhaben sind, sind unsere Mitglieder durchaus bereit, in Vorleistung zu gehen. Wird dabei ein erhöhter Sanierungsbedarf festgestellt, und das ist für viele Immobilien der Fall, sind Hausbesitzer meist zu diesen sinnvollen Investitionen bereit. Zumal unsere Berater auch dafür sorgen, dass solche Sanierungen nicht nur energetisch, sondern auch wirtschaftlich effizient ablaufen und von den derzeit hohen staatlichen Förderungen profitieren“, erläutert Leppig.
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