Durch die neue „Bundesförderung Serielle Sanierung“ des BMWi sollen technische und konzeptionelle Innovationen zur seriellen Sanierung entstehen, die dazu beitragen, die systemische Sanierung zu beschleunigen und die aufwendigen herkömmlichen Sanierungslösungen effizienter, einfacher und kostengünstiger zu gestalten. Der Entwurf der Förderrichtlinie weist einen klar industriepolitischen Bezug auf die Vorfertigung von Bauteilen, Gebäudetechnik, Sanierungsverfahren und Entwicklung von innovativen Sanierungskomponenten auf. Durch die Förderung der industriellen Vorfertigung von Fassaden- und Dachelementen und einer standardisierten Installation von Anlagetechnik im Rahmen von seriellen Gesamtsanierungslösungen soll die Markteinführung der seriellen Sanierung in Deutschland beschleunigt werden. Durchführer der Richtlinie soll das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sein.
Der GIH begrüßt diese Maßnahmen zur energetischen Sanierung grundsätzlich. Sie stellt einen weiteren Bauteil in der Erhöhung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung und somit zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaziele dar. Allerdings gibt der GIH dem BMWi folgende Punkte zu bedenken:
- Sicherstellung der erfolgreichen Durchführung des Programms muss durch das BAFA gewährleistet sein, damit es nicht zu einer verzögerten Abwicklung wie derzeit bei der BEG kommt.
- Die Qualität und Fehlerbehebung der innovativen Sanierungsmaßnahmen durch entsprechende Handwerksbetriebe muss gewährleistet sein
- Grundsätzlich fehlende Anforderungen zu Anlagentechnik, Digitalisierung und Wohnqualität im Entwurf der Förderrichtlinie
- weitere konkrete Änderungswünsche (Details in GIH-Stellungnahme)
Stellungnahme des Energieberaterverbands GIH zur Richtlinie „Bundesförderung Serielle Sanierung“
Entwurf der BMWi Förderrichtlinie Serielle Sanierung vom 25. Januar 2021