Die seit Anfang des Jahres deutlich verbesserten Förderkonditionen in den Energieberatungs-, sowie KfW- und BAFA-Programmen führten laut den Verbandsvertretern zu deutlich erhöhter Nachfrage bei Beratungen und Umsetzungen in energieeffiziente Maßnahmen. Der stellvertretende GIH-Vorsitzender Dieter Bindel mahnte jedoch an, dass Energieberater sich nicht nur von den Förderhöhen leiten lassen, sondern sinnvoll, ganzheitlich und individuell beraten sollen: „Wir müssen betrachten: wie leben die Leute und wie gehen wir mit den Ressourcen um.“ Eine zehn Jahre alte Heizung nur wegen der Förderung auszutauschen, mache daher meist keinen Sinn. Zudem sieht GIH-Vorsitzender Jürgen Leppig den Flaschenhals bei den umsetzenden Handwerkern. Deshalb verwies er auch auf Möglichkeiten der seriellen Sanierung, bei der industriell vorgefertigte Bauteile montiert werden.
Wichtig sei laut Energieberater Leppig die in der ab 2021 geplanten Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) vorgesehene engere Verzahnung zwischen Energieberatung und investiven Fördermaßnahmen. Werde zum Beispiel ein individueller Sanierungsfahrplan vor einer Sanierung durchgeführt, fänden viel mehr und sinnvollere Umsetzungen statt. Davon profitiere auch die Wirtschaft. Er untermauerte dies durch die jüngste Analyse des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude: „Ein Fördereuro löst 41 Euro an Investitionen aus.“
Weniger Lob gab es von Leppig für das jüngst verabschiedete Gebäudeenergiegesetz. „Das GEG ist nicht der große Wurf“. Jedoch fand er positiv, dass „die anlassbezogene Energieberatung Einlass gefunden“ habe und so der neue Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses „Kontakt mit einem Energieberater aufnehmen“ müsse. Allerdings sei ein Wehrmutstropfen, dass diese kostenlos anzubieten sei, da dies wieder die für die Verbraucherzentrale (VZ) tätigen Energieberater gegenüber den freien Energieberatern bevorzuge. Er forderte, dass letztere für die gleiche Beratungstätigkeit ebenso eine staatliche Förderung bekommen sollten. Grundsätzlich finde er jedoch wichtig, dass die VZ „niederschwellige Energieberatungen“ anbiete.
Eine andere Diskriminierung habe das GEG jedoch aufgehoben: „Was wir gut finden, ist, dass die Handwerksmeister zugelassen sind.“ Leppig spielte darauf an, dass Energieberater mit der Grundausbildung Handwerksmeister nun bei entsprechender Weiterbildung endlich auch im Nichtwohngebäudesektor tätig sein dürfen. Hier zeigte sich – bei sonst ziemlich übereinstimmenden Ansichten – der Unterschied zwischen GIH und dem ebenfalls teilnehmenden Deutschen Energieberater Netzwerk (DEN). Der GIH trete seit jeher, so Bindel, für die „vorhabensbezogene Unabhängigkeit“ ein, die auch in der neuen Förderung BEG vorgesehen ist. Der Handwerksmeister und Energieberater berichtete davon, dass er keine Baubegleitung durchführe, wo er auch handwerkliche Leistungen erbringe. Auch Leppig konnte nicht nachvollziehen, warum Energieberater mit Handwerksbetrieb per se die schlechteren Experten seien. Dies habe für ihn sogar den „Hauch von Diskriminierung“. Das DEN sieht diese schon lange funktionierende Praxis bei GIH-Energieberatern mit parallelem Unternehmen aus „Haftungsfragen“ laut Vorsitzende Marita Klempnow anders.
Veröffentlichung kostenfrei – Beleg erbeten
Ansprechpartner für die Presse: Geschäftsstelle Bundesverband
Telefon: 030 340 60 23-70 – E-Mail: info@gih.de