Für die Geschäftstätigkeit der Mitglieder seines Verbandes sei es essenziell, dass durch die Umstellung der Zuständigkeit keine Beeinträchtigung im Tagesgeschäft entstehe, machte Leppig deutlich. Worte, die bei Safarik auf Verständnis stießen: Das BAFA hat alles unternommen, um einen möglichst reibungslosen Start zu ermöglichen. Seine hoch motivierten Mitarbeiter in der neuen sächsischen Außenstelle in Weißwasser stünden bereits in den Startlöchern, die Software funktioniert. „Das klingt gut und dient hoffentlich als Blaupause für 2023, wenn auch die BEG-Zuschussförderung für Wohn- und Nichtwohngebäude in die Zuständigkeit des BAFA übergeht“, so Leppig zufrieden.
Ein weiterer Schwerpunkt des zweistündigen Meinungsaustausches war die BAFA-Qualifikationsprüfung Energieberatung. Leppigs Forderung, diese neue „Quereinsteigerprüfung“ auch als Zulassungsqualifikation für die investiven Förderprogramme anzuerkennen oder weiterzuentwickeln, traf ebenfalls auf offene Ohren. Schließlich teilen im Sinne der Energieeffizienz beide Parteien den Wunsch, weitere fähige und motivierte Personen für die Energieberatung zu gewinnen und bei deren Ausbildung die Qualitätsstandards hoch zu halten.
„Der offene Dialog zwischen BAFA und GIH wird auch im kommenden Jahr fortgesetzt – gemeinsam können wir neue Anforderungen besser angehen und die Energiewende im Gebäudesektor voranbringen“, warf Safarik am Ende des äußerst konstruktiven Gesprächs einen zuversichtlichen Blick in die Zukunft. „Gerne unterstützen wir mit unserer praktischen Erfahrung das BAFA auch bei der Weiterentwicklung seiner Förderprogramme. Dabei ist uns vor allem wichtig, dass diese für alle Beteiligten einfach, schnell und unbürokratisch ausgestaltet werden, notwendige Qualitätsprüfungen wie Stichproben aber trotzdem nicht unter den Tisch fallen“, ergänzte Leppig.
Haben im gemeinsamen Gespräch viel Konsens festgestellt: BAFA-Präsident Torsten Safarik (links) und der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig.
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