Die Umsatzsteuer soll vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt werden. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
Am 19. Juni 2020 war das zweite Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise, das die Grundlage u.a. für diese Mehrwertsteuersenkung darstellt, Gegenstand einer ersten Lesung im Bundestag. Der Bundesrat befasst sich nun am 29. Juni 2020 nachmittags in einer Sondersitzung mit dem Gesetz – sofern es der Bundestag wie geplant am Vormittag desselben Tages in 2./3. Lesung verabschiedet.
Aktuell stimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) einen Entwurf eines begleitenden BMF-Schreibens (Stand: 23.06.2020) mit den obersten Finanzbehörden der Länder ab. Das endgültige Ergebnis der Erörterungen steht noch aus.
Energieberater müssen nun – in Abhängigkeit ihrer konkreten Geschäftstätigkeit – zahlreiche Änderungen und Besonderheiten beachten. Erste Hinweise, welche Chancen aber auch Gefahren oder zumindest bürokratische Herausforderungen diese Mehrwertsteuersenkung für Unternehmer bedeuten, liefert der vorgenannte Entwurf des BMF-Schreibens. Der GIH empfiehlt dringend die Beratung durch einen Steuerberater um Nachteile wie z.B. Mehraufwand durch Umsatzsteuerberichtigungen zu vermeiden. Insbesondere in der Energieberatung bzw. in der Baubranche insgesamt sind zahlreiche Besonderheiten beispielsweise im Hinblick auf Teilleistungen oder Vorschussrechnungen zu beachten.
Nachtrag 30.06.2020: Bundestag und Bundesrat haben am 29.06.2020 das Corona-Steuerhilfegesetz beschlossen und damit erste zentrale Elemente des Konjunkturpakets abschließend auf den Weg gebracht, darunter die Mehrtwertsteuersenkung zum 01.07.2020.