Seit dem 22.06.2020 gilt für die in der Energieeffizienz-Expertenliste (EEE) eingetragenen Energieberater ein neues Regelheft. Änderungen sind u.a. bei den Verlängerungen oder bei der Wiedereintragung zu beachten.
Wichtige Änderungen im neuen Regelheft sind:
- Als Ersatz für den Praxisnachweis – Wohngebäude (BAFA und KfW) kann eine Schulung im Umfang 32 UE mit Theorie- und Praxisteil nachgewiesen werden.
- Die Eintragung in Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW) kann in zwei Unterkategorien „KfW-Effizienzgebäude“ und „KfW-Einzelmaßnahmen“ erfolgen. Die Unterkategorie „KfW-Einzelmaßnahmen“ ist in fünf Gruppen unterteilt: Wärmedämmung / Fenster, Türen, Sonnenschutz / Lüftung und Klima / Wärme und Kälte / Beleuchtung.
- Die Verlängerungsmöglichkeiten für Einzelmaßnahmen in NWG wurden angelehnt an die WG-Verlängerung; somit können die Expert/-innen ihre Einträge ausschließlich für NWG-Einzelmaßnahmen verlängern. Dafür sind zwei Einzelmaßnahmen derselben Gruppe (z.B. Fenstertausch) in zwei unterschiedlichen Gebäuden nachzuweisen.
- Für die Verlängerung kann der Praxisnachweis KfW-Nichtwohngebäude auch durch zwei unterschiedliche Einzelmaßnahmen zusammen mit einer Bilanzierung des Nichtwohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus nachgewiesen werden.
- Der Praxisnachweis KfW-Nichtwohngebäude bzw. Einzelmaßnahme kann auch für die entsprechende Verlängerung für KfW-Wohngebäude bzw. Einzelmaßnahmen verwendet werden.
- Bei einer Wiedereintragung nach Kündigung sind nicht mehr in jedem Fall die Anforderungen der Ersteintragung nachzuweisen.
- Der Praxisnachweis für KfW-Einzelmaßnahmen – Wohngebäude wurde weiter konkretisiert, z. B. kann der Nachweis erfolgen durch eine vom BAFA geförderte Einzelmaßnahme in der Gruppe Heizung oder durch steuerlich geförderte Einzelmaßnahmen.