Zum 1. April hat die Bundesnetzagentur die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht und die Nutzerführung modernisiert. "Künftig müssen Betreiber neben den Angaben zu ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Bundesnetzagentur