Der Vorsitzende des Energieberatendenverbands GIH, Stefan Bolln, sagt:
“Das Gesetz wird dem energieeffizienten Wohnungsbau neuen Schwung verleihen. Die degressive Abschreibung von fünf Prozent für neugebaute Wohngebäude und die Sonderabschreibung von maximal 4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für neugebaute Mietwohnungen werden den Neubau stärken.
Es ist zwar bedauerlich, dass der Abschreibungssatz im Vermittlungsausschuss noch gesenkt wurde, da das Erreichen der Klimaziele damit erschwert wird, aber das Positive überwiegt. So konnte die Sonderabschreibung wie im ursprünglichen Entwurf erhalten bleiben.
Leider ist auch die Anhebung der steuerlichen Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen dem Kompromiss zum Opfer gefallen. Da diese aber bereits in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) nicht erhöht wurde, konnte hier wohl keine andere Entscheidung getroffen werden.
Jetzt gilt es, auch das Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) bis zum Jahresende mit sicheren Mitteln auszustatten.“