Energetische Sanierung hilft beim Erhalt historischer Bausubstanz.
Denkmalschutz und gewerbliche Nutzung schließen einander nicht aus. Allerdings folgt der Erhalt alter Gebäude eigenen Regeln. Auf Dauer kann er nur funktionieren, wenn die Wirtschaftlichkeit des in historischer Umgebung angesiedelten Betriebs nicht beeinträchtigt wird. Eine achtsame, an den schützenswerten Eigenarten des konkreten Gebäudes orientierte energetische Sanierung eröffnet Chancen.
Den besonderen Anforderungen bei der Arbeit mit historischer Bausubstanz trägt auch die KfW-Förderbank Rechnung. Zum einen gelten beim Sanieren von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz zum Teil vereinfachte technische Anforderungen, denn vieles technisch Machbare lässt sich nicht mit Denkmalschutzauflagen vereinbaren. Zum anderen wird die Sanierung gewerblich genutzter Baudenkmäler nur gefördert, wenn ein anerkannter, kurz als „Energieberater für Baudenkmale“ bezeichneter Sachverständiger bei Antragstellung die technischen Mindestanforderungen und erwartete Energie- und CO2-Einsparung beziffert und bestätigt.
Die auf erhaltenswerte Gebäude spezialisierten, anerkannten GIH-Energieberater besitzen neben Fachkompetenz und Erfahrung die nötige Sensibilität sowohl für Baugeschichte und Bausubstanz als auch für den Umgang mit den Denkmalschutzbehörden.