Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist beschlossen und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Noch in diesem Jahr soll die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachgezogen werden, sodass ab Januar 2024 neue Bedingungen für Sanierung und Neubau herrschen. Was also sollen Haushalte, die ihre Heizung tauschen müssen oder wollen, jetzt tun?
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird die Nutzung von mindestens 65% Erneuerbaren Energien spätestens ab 2028 für alle neuen Heizungen verbindlich. Das Merkblatt des BMWK zeigt die Eckpunkte der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Der Bundestag hat heute das lange Zeit heiß debattierte Gebäudeenergiegesetz beschlossen. Ein ebenfalls angenommener Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen gibt bereits erste Einblicke in die künftige Förderlandschaft.
Der dena-Leitfaden zum Energiespar-Contracting (ESC) wurde komplett überarbeitet und ist jetzt in einer Neufassung mit dem Titel: „Effizienzmaßnahmen mit Einspargarantie erfolgreich umsetzen“ erhältlich. Außerdem stehen weitere Infomaterialien kostenlos zum Download zur Verfügung.
Energetische Gebäudesanierungen sind für den Klimaschutz unverzichtbar. Doch die Sanierungsaktivitäten sind rückläufig. Eine Studie zeigt, Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden mit schlechter Energieeffizienz können in der Regel durch eine oder zwei einfache und kostengünstige Maßnahmen die aktuell diskutierten Anforderungen erfüllen.
Am 26. September 2023 startet das neue Förderprogramm zur Eigenerzeugung und Nutzung von Solarstrom für Elektrofahrzeuge an Wohngebäuden. Das Programm fördert eine Ladestation in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und eines Batteriespeichers sofern ein E-Auto verbindlich bestellt oder bereits vorhanden ist.
Berechnungen der Prognos AG im Auftrag des WWF Deutschland zeigen, dass Wärmepumpen bereits bei minimaler Förderung günstiger sind als neue Gasheizungen. Eine Begleitumfrage stellt zudem eine hohe Orientierungslosigkeit fest. Die Umweltorgansisation fordert daher die schnelle Umsetzung einer Förderrichtlinie sowie eine Informationskampagne.
Nach der Kritik des Expertenrats fordert nun die Klima-Allianz verbindliche jahresgenaue Energieeinsparziele für die einzelnen Sektoren. Für den Gebäudebereich schweben dem Bündnis eine Steigerung der energetischen Sanierungsrate, gesetzliche Mindesteffizienzstandards für Bestandsgebäude sowie eine stärkere und breitere Förderung des klimafreundlichen Bauens vor.
Die Europäische Union berät derzeit individuelle Mindesteffizienzstandards für Gebäude. Medienberichten zufolge scheint die ursprünglich vorhandene deutsche Zustimmung dazu aktuell zu kippen – der Bundesregierung favorisiert offenbar einen Ansatz, der nicht einzelne Häuser, sondern gesamte Quartiere in den Blick nimmt. Der Energieberatendenverband GIH erwartet dadurch fundamentale Probleme.
Der Expertenrat für Klimafragen hat das Klimaschutzprogramm 2023 der Bundesregierung untersucht und festgestellt, dass es nicht genügt, um die gesetzten CO2-Minderungsziele zu erreichen. Ein separater Prüfbericht geht hart mit den Problemsektoren Verkehr und Gebäude ins Gericht
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