Gestern hat sich das Bundeskabinett auf eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes sowie eine dazu passende Förderlandschaft verständigt. Die Neuerungen sollen Anfang 2024 in Kraft treten, müssen aber noch im parlamentarischen Verfahren abgesegnet werden. Die Bundesregierung erläutert ihre Ideen hinter dem Gesetz und künftige Förderangebote anhand von FAQs.
Das Bundeskabinett hat sich auf ein Energieeffizienzgesetzt geeinigt, dass als sektorübergreifender Rahmen zur Senkung des Energieverbrauchs dienen soll. Gemäß den Vorgaben aus der Novelle der EU-Energieeffizienzrichtlinie für das Jahr 2030 legt das Gesetz Einsparziele für Deutschland fest. Bei der Umsetzung soll die öffentliche Hand mit Vorbild vorangehen.
Das Bundeskabinett hat sich nicht nur auf eine neue Version des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), sondern auch auf ein neues Förderkonzept für erneuerbares Heizen verständigt. Basis dafür bildet die bestehende Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die an die Anforderungen des neuen GEG angepasst wird. Neben einer Grundförderung soll es Klimaboni für Härtefälle und freiwillige Umstiege geben.
Das Bundeskabinett hat heute das neue Gebäudeenergiegesetz auf den Weg gebracht. Eine im unmittelbaren Vorfeld durchgeführte Verbändeanhörung hat kaum mehr Veränderungen nach sich gezogen: Während das Märchen vom Heizen mit Wasserstoff jetzt in ein Gesetz gegossen wird, gibt es für über 80-jährige Eigenheimbesitzende sogar noch erweiterte Ausnahmen. Beides stößt beim Energieberatendenverband GIH auf wenig Verständnis.
Das für die Umsetzung zahlreicher Bundesförderprogramme im Gebäudeenergiebereich zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat seinen Förderkompass für das Jahr 2023 vorgelegt. Er listet die verschiedenen Programme auf und informiert zu Antragsberechtigung, Förderhöhe und Kontaktmöglichkeiten.
Das Europäische Parlament hat die Reform des EU-Emissionshandels bestätigt. Dies bedeutet, dass der Handel auch auf den Gebäudesektor ausgeweitet wird. Entsprechende CO2-Emissionen werden damit an Zertifikate bzw. Emissionsrechte gebunden, deren Menge gemäß den europäischen Klimazielen kontinuierlich sinkt. Mehrkosten für einkommensschwache Haushalte sollen auf Bundesebene mit einem Klimasozialfonds aufgefangen werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat die Förderrichtlinie zu seinem Aufbauprogramm Wärmepumpe veröffentlicht. Handwerksbetriebe, Planungsbüros und Energieberatungsunternehmen können darüber ihre Fachkräfte für die Planung und Auslegung, Installation, Einregulierung und Wartung von Wärmepumpen kostengünstig qualifizieren.
Die Vorstandschaften laden Sie sehr herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung vom GIH Bayern e.V. am Freitag, den 23. Juni 2023 ein!
Der Expertenrat für Klimafragen hat die Treibhausgasemissionsdaten für das Jahr 2022 geprüft, die Bedeutung der sektorbezogenen Ressortverantwortung betont und Hinweise zur Novelle des Klimaschutzgesetzes gegeben. Mit Blick auf die Zielüberschreitung im Gebäudesektor will das Bundesklimaschutzministerium diese „sehr ernst“ nehmen.
Das Statistische Bundesamt hat die Ergebnisdokumentation zu einer Verbändeanhörung zum Thema Bürokratieabbau vorgelegt. Die von der Behörde vorgenommene Priorisierung zeigt, dass der vom GIH eingereichte Vorschlag zu bürokratischen Entlastungen bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ein hohes Entlastungspotenzial aufweist.