Die KfW informiert aktuell über Klarstellungen und Präzisierungen im Kreditprodukt 295. Die Änderungen gelten für alle Anträge, die ab dem 1.Dezember 2020 bei der KfW eingehen.
Zum 1. November tritt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft. Es führt die verschiedenen Vorschriften für den Gebäudeenergiebereich zusammen und sieht neue Pflichten für Hausbesitzer vor: Wer ein Ein- oder Zweifamilienhaus kauft oder umfangreich saniert, muss einen Energieberater hinzuziehen. Eine neue Website des Energieberaterverbands GIH weist den Weg zu kostenlosen Beratungsangeboten.
Alle investiven Förderprogramme im Gebäudebereich werden zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot gebündelt und inhaltlich optimiert: der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Allerdings soll nur ein Teil zum Jahresbeginn schon umgesetzt werden.
Bundestagsabgeornete der Grüne forderten in einem Entschließungsantrag zum Gebäudeenergiegesetz verbindlichen und zu 100 Prozent geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) bei Eigentümerwechsel, bei umfassenden Sanierungen das Niveau Effizienzhaus 55 und als Niedrigsenergiestandard für Neubauten Effizienzhaus 40.
Die Bundesregierung hat eine Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten der GRÜNEN zur Energieberatung und Klimaschutzwirkung der Förderprogramme für energieeffizientes Bauen, Sanieren und erneuerbare Wärme beantwortet. Darin finden sich überwiegend positive Ergebnisse.
Nach einem langwierigen Verfahren hat der Bundestag heute das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet – und quasi auf der Zielgeraden noch leichte Anpassungen vorgenommen. Beim Energieberaterverband GIH freut man sich, dass freie Berater doch noch für die zu bestimmten Anlässen vorgesehenen Pflichtberatungen zugelassen wurden. Dennoch überwiegt bei Deutschlands größter Energieberatervereinigung das Gefühl, dass der Gesetzgeber zu viele Chancen ausgelassen hat.
Darin wird aufgezeigt, wie derzeit die Vorschriften durch die Länder unterschiedlich kontrolliert werden. Zudem haben die Wissenschaftler konkrete Optionen für sinnvolle Vollzugsregeln in den Ländern erarbeitet.
Eine für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellte Studie zeigt: Energieberatungen fördern lohnt sich und verstärkt die Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen. „Von daher ist es durchaus sinnvoll, eine Beratungspflicht im Gebäudeenergiegesetz zu verankern“, sagt Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Energieberaterverbands GIH. Allerdings müsse der Gesetzgeber auch Sorge tragen, dass genügend Beratungskapazitäten vorhanden seien.
In einem offenen Brief an die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bezieht der Energieberaterverband Stellung zum aktuellen Stand des Gesetzes. Die erste Lesung im Bundestag fand am 29. Januar statt. Die Verabschiedung wird in den nächsten Monaten erwartet.
Zum 15.02.2020 gelten aktualisierte Förderbedingungen unter anderem für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, für Anlagen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, sowie für Wärmenetze.