Heute wurde die exakte Höhe der staatlichen Gasumlage auf 2,419 Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Sie muss von Gaskunden getragen werden und soll Versorgern zugutekommen, die zu hohen Preisen Ersatz für ausbleibende, günstigere Gasmengen aus Russland kaufen müssen.
Angesichts eines drohenden Gas-Engpasses im Winter hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck seine Pläne für das Einsparen von Gas konkretisiert. Am vergangenen Freitag gab er dazu zwei Verordnungen in die Ressortabstimmung. Die erste der beiden Verordnungen soll bereits am 1. September in Kraft treten, die zweite einen Monat später. Insbesondere die Pflichten für Heizungschecks und hydraulische Abgleiche (allerdings nur für große Gebäude) sind wichtig.
Die Novellierung des Umweltbonus hat verstärkt die Personengruppen im Fokus, die eine Förderung am dringendsten benötigen. So sollen ab September 2023 neben Privatpersonen auch gemeinnützige Organisationen antragsberechtigt sein. Unternehmen erhalten ab diesem Zeitpunkt keine Förderung mehr.
Seit Beginn des Ukrainekriegs hätte die Ampelkoalition keine nennenswerten Schritte unternommen, um die Gasnachfrage für Gebäudeheizung und Industriewärme deutlich zu reduzieren, monierten anlässlich der am 1. Oktober beginnenden Heizperiode Verbände aus den Bereichen Verbraucher*innenschutz, Umwelt, Energieeffizienz und Energieberatung in einer gemeinsamen Pressekonferenz.
Per Rechtsverordnung ist heute eine Gas-Umlage in Kraft getreten, die befristet vom 1. Oktober 2022 bis 1. April 2023 erhoben werden kann. Auf die Verbraucher werden Mehrkosten im hohen drei- bis hin zum vierstelligen Bereich pro Jahr zukommen.
Durch den russischen Angriff auf die Ukraine befindet sich Deutschland weiterhin in einer angespannten Gasversorgungslage. Zur Stärkung der Vorsorge für den kommenden Winter hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 21. Juli ein weiteres Energiesicherungspaket vorgelegt.
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Nachfolgend sind die Änderungen in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in den Bereichen Wohngebäude (WG) und Nichtwohngebäude (NWG) dargestellt, die ab dem 28. Juli 2022 gelten. Zusätzlich sind auch die Änderungen im Bereich der Einzelmaßnahmen (EM) dargestellt, welche ab dem 15. August 2022 gelten.
Die heute vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz bekannt gegebene Reform der Gebäudeförderung weckt den Unmut des größten deutschen Energieberaterverbands GIH.
Der Bayerische Rundfunk hat den GIH-Vorsitzenden Jürgen Leppig auf einem Ortstermin begleitet. Das Thema des kürzlich in der Abendschau des Bayerischen Rundfunks ausgestrahlten Beitrags sind der Heizungsmarkt und die zunehmend langen Wartezeiten.
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