Im Rahmen der Klimaziele 2030 der Bundesregierung sollen künftig serielle Gesamtsanierungslösungen, und somit die industrielle Vorfertigung von Sanierungsmaßnahmen, förderfähig sein. Der GIH hat zu dieser neuen Förderrichtlinie des BMWi Stellung bezogen.
SenerTec ist Hersteller der „Dachs“ Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen, die umweltfreundlich Wärme und Strom erzeugen. SenerTec bietet die ideale Lösung für jede Immobilie, vom Dachs 0.8 mit Brennstoffzellentechnologie für Einfamilienhäuser bis hin zum Dachs 20.0 für Gewerbebetriebe.
Seit 1. Februar gilt ein neues Merkblatt für das KfW-Programm 433 (Zuschuss). Für den Einbau stationärer Brennstoffzellensysteme erhöhen sich die Zuschüsse, welche abhängig von der elektrischen Leistung gewährt werden.
Wer sein Wohnhaus mit staatlicher Unterstützung ambitioniert sanieren möchte, muss nachweisen, dass die energetischen Maßnahmen qualitativ hochwertig ausgeführt werden – ein Grundsatz, der einleuchtet und eigentlich selbstverständlich sein sollte. Der jüngste Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums zu einer Verordnung über Mindestanforderungen bei der steuerlichen Förderung von Einzelmaßnahmen scheint dies jedoch zu vergessen.
Seit Anfang 2020 können Kundinnen und Kunden Kosten einer ambitionierten energetischen Sanierung bereits steuerlich geltend machen. Nun wurden Einzelheiten und ein neuer Verordnungsentwurf veröffentlicht. Diese gehen teilweise über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) hinaus und schwächen deutlich die Ausführungsqualität.
Wie bereits 2019 im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) angekündigt, ist am 1. Januar 2021 nun die CO2-Bepreisung für die Sektoren Verkehr und Wärme in Kraft getreten. Fossile Energieträger werden nun seit Anfang des Jahres mit einem Festpreis für CO2-Ausstoß beaufschlagt.
Die Richtlinie für Einzelmaßnahmen im Rahmen der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme zu einem einzigen, umfassenden und modernisierten Förderangebot und besteht aus drei Teilen: Wohngebäude, Nichtwohngebäude und Einzelmaßnahmen.
Durch die schrittweise Umsetzung der neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind Änderungen im dena-Regelheft der Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Die Änderungen gelten seit 4. Januar 2021. Die Listungen der Energieeffizienzexperten bleiben unverändert.
Unsere Leidenschaft: LICHT ökonomisch sinnvoll, biologisch wirksam und umweltschonend optimieren. Künftig in Kooperation als Bestandteil Ihrer Energieberatung, stehen wir Ihnen mit Schulungen und Ausführungsbegleitung zur Seite.
Ein breites Bündnis von Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Praxis – darunter der GIH – fordert die Bundesregierung auf, die klimafreundliche Errichtung, Erhaltung sowie den Rückbau von Gebäuden zu forcieren.
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