Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende beschlossen. Der darin enthaltene beschleunigte Smart-Meter-Rollout soll zu einem weitgehend klimaneutralen Energiesystem beitragen und bessere und klarere Informationen über Verbräuche liefern.
Im Rahmen seiner Energiepreisbremse hat der Bundestag auch Hilfszahlungen an Krankenhäuser geregelt. Wie das Ärzteblatt berichtet, müssen die Einrichtungen zur kompletten Auszahlung der Hilfen für das Jahr 2024 eine Energieberatung vorweisen.
Nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ist der Großteil der Regelungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023 zum Jahreswechsel angelaufen. Das Gesetz will die Rahmenbedingungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien verbessern indem es beispielsweise Solaranlagen für private Haushalte wieder interessanter macht.
Wie die KfW-Bank mitteilt, können seit Jahreswechsel keine Anträge mehr im Förderprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Brennstoffzelle“ (433) gestellt werden. Bereits eingereichte Anträge sind nicht betroffen.
Auf dem Weg zur Klimaneutralität sind Bestandswohngebäude ein entscheidender Faktor – zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung von KfW Research. Die Förderbank hält eine Verdoppelung der Emissionsreduktion für notwendig und macht finanzielle Aspekte als größten Hebel für Sanierungen aus.
Der Energierat der Europäischen Union hat den Weg für mehr Tempo beim Ausbau erneuerbarer Energien geebnet. Dazu sollen bürokratische Hürden in Form langwieriger Genehmigungsverfahren für Solaranlagen auf Gebäuden oder für Wärmepumpen abgebaut werden. Auch der Ersatz bestehender Anlagen durch neuere und leistungsstärkere Varianten wird vereinfacht.
Die Europäische Union hat im Rahmen ihres „Fit for 55“-Klimapakets zahlreiche Weichenstellungen beschlossen. Neben der Ausweitung des EU-Emissionshandels auf den Gebäudebereich soll ein Klimasozialfonds vor allem einkommensschwächere Haushalte bei Maßnahmen und Investitionen in effizientere Gebäude unterstützen.
Die Bundesregierung will einkommensschwachen Haushalten weiter durch Beratung und Zuschüsse beim Sparen von Strom und Wärme unter die Arme greifen. Dazu wird das Projekt „Stromspar-Check“, das sich künftig noch mehr auf die Einsparung des Energieverbrauchs beim Heizen konzentrieren soll, ab April 2023 für drei Jahre fortgeführt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die neuen Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gerbäude (BEG), die zum 1. Januar in Kraft treten, veröffentlicht. Der Energieberatendenverband GIH hat die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
Die BEG bündelt die bestehenden investiven Förderprogramme im Gebäudebereich in einem umfassenden und modernisierten Förderangebot seit 2021. Der GIH aktualisiert die Änderungen ständig – so auch die Änderungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten und die neue Neubauförderung ab dem 1. März 2023.
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