Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchte es kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Zeiten von Corona erleichtern, geförderte Energieberatungen in Anspruch zu nehmen: ab sofort kann die Zuschusszahlung unmittelbar an das Beratungsunternehmen gezahlt und der Bewilligungszeitraum bzw. die Vorlagefrist unbürokratisch verlängert werden.
Das Bundeskabinett hat am 23. März den Gesetzentwurf zu einer umfassenden WEG-Reform beschlossen. Der Entwurf sieht zahlreiche Änderungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften vor, u.a. um die Sanierung von Wohnungseigentumsanlagen zu vereinfachen,
Der GIH hat aktuell seine Mitglieder befragt, wie sie die aktuelle und kommende Auftragslage bzw. die staatlichen Hilfspakete zur Bewältigung der Coronaepidemie einschätzen. Vier von fünf sehen die Auftragslage im nächsten Monat zum Teil stark einbrechen.
Steico SE ist seit März 2020 Fördermitglied von BAYERNenergie e.V. und vom GIH Bundesverband. Wir freuen uns sehr auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit auf Landes- und Bundesebene! STEICO bietet seinen Kunden…
Gerade jetzt, angesichts massiver wirtschaftlicher Unsicherheit, braucht es sehr schnell konkrete stabilisierende Wirtschaftsmaßnahmen. Hier setzt Energiespar-Contracting an.
Das neue KfW-Förderprodukt startet zum 15.03.2020 und richtet sich an mittelständische private und kommunale Unternehmen mit einem maximalen Jahresumsatz von 500 Mio. Euro.
Die IFH/Intherm findet aufgrund der Corona-Thematik nicht wie geplant im April statt. Ein neuer Termin wird schnellstmöglich bekanntgegeben.
Eine jüngst veröffentlichte Analyse zur Zielerreichung bzw. Wirtschaftlichkeit des Förderprogramms Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) im Zeitraum 2014 bis 2018 zeigt – speziell auch für Energieberater – interessante positive Ergebnisse auf.
Zum 1. Januar 2021 werden die ersten Photovoltaikanlagen aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen. Das heißt: Vom Netzbetreiber erhalten diese Anlagen für ihren eingespeisten Solarstrom nicht mehr automatisch eine Vergütung, sondern die Betreiber müssen sich kümmern und den Strom verkaufen oder selbst verbrauchen.
Die Richtlinie zur BAFA-Förderung „Energieberatung für Wohngebäude“, inkl. individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) wird zum 1. Februar 2020 angepasst: Förderquote und Förderhöchstsumme steigen.